Vorgeschichte
Nach der letzten Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (korrekt: 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) die uns den Drei-Stufen-Test und die Regelungen zur Depublikation brachte, konnte man als Gebührenzahler hoffen, dass erstmal Ruhe im Streit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Sendern einkehren würde.
Man ärgerte sich, dass viele Inhalte, die man mit seinen Gebühren bezahlt hatte gelöscht wurden. Und das zukünftige Inhalte in der Regel maximal 1 Woche im Netz stehen würden. Mit Ausnahme des Sendungsarchivs der Tagesschau und der Tagesthemen (ich rede hier nur von der dem Ergebnis des Drei-Stufen-Tests für tagesschau.de)
Die Hoffnung, dass nun klar geregelt ist, was öffentlich-rechtliche Anstalten ihren Gebührenzahlern auf allen aktuellen und zukünftigen Plattformen und Übertragungswegen (den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten wie PSs, Smartphones und Tablets) zur Verfügung stellen dürfen liess den Kompromiss erträglich erscheinen. Für alles andere hatte man im Fall der Fälle ja die Möglichkeit zum Privatarchiv.
Die Klage
Aber als Mensch, der was mit Medien macht, befürchtete man, das nicht alle das so sehen würden. Zu Recht:
In der letzten Woche Woche haben 8 Verlage (WAZ, FAZ, ASV, DuMont, RheinischePost, Lensing-Wolff, bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln Klage gegen ARD und NDR eingereicht. Unter der Überschrift
“BDZV: Klage gegen Tagesschau-App
Zeitungsverlage: Gebührenfinanzierte presseähnliche Angebote sind wettbewerbswidrig”
kann man eine entsprechende Pressemitteilung lesen.
Solange man die Details nicht kennt ist unklar, ob sich die Klage offiziell nur gegen die iOS App der Tagesschau App richtet oder auch gegen Apps auf anderen Plattformen (z.B. Android und Blackberry.).
Die Erläuterungen von Christoph Keese und Matthias Döpfner
Nicht ganz überraschend hat sich insbesondere der Axel-Springer-Verlag im Nachgang darum bemüht zu erklären warum denn geklagt wird. Zunächst sich unter presseschauder.de Christoph Keese, der “Aussenminister” des Axel-Springer-Verlages ausführlich zu den Klagegründen geäussert. Sein Chef, der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG , Matthias Döpfner hat in einem “Interview” mit der Süddeutschen Zeitung im wesentlichen die gleichen Argumente vorgebracht.
Es empfiehlt sich beide Stücke komplett zu lesen. Dann erfährt man unter anderem, dass man viel lieber gegen tagesschau.de geklagt hätte, das aber irgendwie verschwitzt hat.
Keese: “… Allen Nichtjuristen sei gesagt, dass Tagesschau.de genauso gegen den Staatsvertrag verstößt wie die Tagesschau-App, aber älter und aus rechtlichen Gründen damit schwerer zu verklagen ist.”
Und das eigentlich die Grundlage für die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehr gegeben ist:
Döpfner: “Eigentlich könnte sich die Brüsseler Behörde hinstellen und sagen: Die Regulierungsbedingungen sind entfallen, das ganze Gebührensystem widerspricht insbesondere in der digitalen Welt dem europäischen Wettbewerbsverständnis. … Man sieht, die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Systems bewegt sich in der digitalen Welt auf dünnem Eis. Meine Prognose ist: Je schamloser ARD und ZDF jetzt ihren Siegeszug, unterstützt von der Politik, fortsetzen und private Qualitätsangebote in die Knie zwingen, desto schneller kriegen wir diese Grundsatzdebatte.”
Zu der Klage an sich, dem Artikel von Christoph Keese, und dem Interview von Matthias Döpfner ist schon an den verschiedensten Stellen geäussert (z.B. hier, hier, hier und hier).
Nichtsdestotrotz hoffe ich, noch etwas zur Diskussion beitragen zu können, indem ich einige mir wichtige Aspekte näher beleuchte. Im Rest dieses Post soll es um den Videotext und um eine Bemerkung gehen, die Christoph Keese en passant und eigentlich ohne Not macht. Er vergleicht die Webaktivitäten der deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten mit denen der BBC.
Mehr dann in Folgeposts. Voraussichtlich werden wir uns an den eher technischen Themen wie Apps für das iPhone, Apps auf anderen Plattformen und Tagesschau API entlang hangeln und uns evtl. noch das ein oder andere Statement etwas genauer ansehen.
(Bem zur API. Diese wurde Ende letzten Jahres gemeinsam mit der App von der Tagesschau angekündigt ist bislang aber nicht existent (ich hatte mich gleich als Interessent gemeldet). Die Idee einer API wurde auch im Kontext dieser Klage von Nico Bruenjes und Martin Weigert unabhängig von der Ankündigung der Taageschau aufgegriffen.)
Videotext
Aus der Website zu 30 Jahre Videotext.
Mit 75 Tafeln im Programm startete der Videotext am 1. Juni 1980. Redaktionsleiter Alexander Kulpok kündigte an, die Redaktion werde programmbegleitende, programmergänzende und programmerläuternde Informationen auf die Tausende von Punkten der Bildröhre bringen.
Beteiligt waren auch fünf überregionale Tageszeitungen, die auf 15 Tafeln eine Pressevorschau lieferten. Für das Programm, zunächst ein auf zwei Jahre angelegter Test, zeichneten ARD und ZDF gemeinsam verantwortlich.Zeitautonomie
Dem Zuschauer bescherte das neue Medium eine völlig neue Erfahrung: Er konnte nun selbst entscheiden, wann er sich über die Ereignisse des Tages informierte. Da Nachrichten sofort auf Sendung geschickt werden konnten, war das Videotext-Angebot hochaktuell.
Zudem war das Angebot des Videotexts jederzeit abrufbar. Videotext-Nutzer mussten nicht warten, bis die “Tagesschau” lief oder die Nachrichtensendung im Radio kam, um auf dem neuesten Stand zu sein. Sie drückten einfach eine Taste ihrer Fernbedienung.
Wie die Zeiten sich doch geändert haben: “programmbegleitende, programmergänzende und programmerläuternde Informationen”, “Beteiligt waren auch fünf überregionale Tageszeitungen, die auf 15 Tafeln eine Pressevorschau lieferten”.
Mich würde interessieren ob die Verlage heute auch gerne den Videotext als presseähnliches Erzeugnis der Tagesschau schliessen lassen würden es ob seines Alters aber schwer ist dagegen zu klagen. Und ob sie die gleiche Meinung zum auch zum Videotext von RTL und Co. hätten.
Und wer jetzt meint, dass Videotext doch Schnee von gestern ist, dem sei gesagt, dass im Jahr 2010 täglich über 16 Millionen Menschen Videotext genutzt haben.
Der Vergleich mit der BBC
Im Artikel von Christoph Keese findet sich folgendes Statement:
Halten Sie die Formulierung im Staatsvertrag eigentlich für gelungen?
… Dass sie sich damit nicht zufrieden geben, sondern auch noch die wenigen Grenzen ignorieren, die ihnen gesetzt wurden, ist ernüchternd. „Less is more“ heißt es bei der BBC. „More is better“ sagen ARD und ZDF. Sie kennen kein Maß und zwingen uns so zur ständigen Gegenwehr. … Dem Verhalten von ARD und ZDF wohnen Züge von Arroganz inne, denen wir lieber nicht ausgesetzt wären.
Dem Leser wird so suggeriert, dass ARD und ZDF sich mehr Freiräume erlauben als die BBC, die ja auch gebührenfinanziert ist. Jeder der sich etwas mit der Materie auskennt weiss allerdings, das dem nur so wäre wenn die Ausgangsbasis die gleiche ist. Dem ist aber mitnichten so.
BBC Apps
Auf meinem iPad und iPhone findet sich die kostenlose BBC News App, die in Bezug auf nicht sendungsbezogene presseähnliche Erzeugnisse die Tagesschau App um Längen schlägt. 17 Nachrichtenrubriken plus 8 Sprachen, jede Meldung ohne konkreten Sendungsbezug.
Darüber hinaus gibt es die kostenpflichtige BBC World News App, die es einem ausserhalb Grossbritanniens erlaubg das Fernsehprogramm BC WorldNews live zu sehen (30 Tage für €1,59).
Die Briten brauchen diese App nicht, sie können mit dem BBC iPlayer alle Fernseh- und Radioprogramme der letzten 7 Tage kostenlos auf ihren Mobiltelefonen sehen.
Nicht sendungsbezogene Websites
Auch im Internet macht die BBC im Zweifelsfalle deutlich mehr als die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender. ICh kann mir kaum vorstellen dass ein Angebot wie BBC Wildlife und BBC Music einen deutschen Drei-Stufen-Test überstehen würden.
Es sind wunderbare, dauerhaft verfügbare, sendungsunabhängige Verzeichnisse / Lexika / Ontologien.
Ein anderes Beispiel ist die Fussballweltmeisterschaft 2010. Bei der BBC finde ich sie weiterhin in ihrer vollen Pracht, und das heisst eine Topic Page für jedes Team, jedes Spiel, jeden Spieler. Bei sportschau.de sieht das dank Depublizierungsregel mittlerweile doch sehr verwaist aus.
BBC Wildlife und der WorldCup 2010 sind im übrigen herausragende Beispiele für die gelungene Umsetzung der Themen “linked open data” und “semantic web”.
BBC Wildlife gleichzeitig auch ein Beispiel für eine API, wobei BBC Programmes hier das Musterbeispiel ist.
Fazit
Wenn die deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten sich auf das “Less is more” der BBC beschränken müssten hätte ich damit als Gebührenzahler übrhaupt kein Problem. Wohl aber die Verlage.
P.S.: Wer sich die BBC Websites genauer ansieht, wird feststellen, dass einige Inhalte (vorzugsweise Videos) nur abrufbar sind, wenn man sich in England befindet. Er wird auch Werbung finden wenn er von Ausserhalb des UK auf die Website zugreift (Siehe BBC WorldCup Screenshot). Gleiches gilt für die BBC News App in den USA. Ob sich die deutachen Verlage mit dieser Variante zur Finanzierung der Angebote von ARD und ZDF anfreunden könnten?